Tag gegen prekäre Beschäftigung

Werkverträge werden zur Lohnsenkung missbraucht

05.10.2015 | Anlässlich des internationalen Tags gegen prekäre Beschäftigung am 7. Oktober geht die IG Metall mit Aktionen in vielen Betrieben gegen den Missbrauch von Werkverträgen vor und fordert sichere sowie faire Arbeit für alle.

Laut einer Umfrage der IG Metall unter Betriebsräten in Berlin, Brandenburg und Sachsen vom Mai dieses Jahres sind die Arbeits- und Entgeltbedingungen in den beauftragten Werkvertragsunternehmen bei 58 Prozent der befragten Betriebsräte sichtbar schlechter sind als in den Unternehmen, die die Aufträge auslagern.

 

70 Prozent aller Unternehmen lagern ihre Arbeit in Werkverträge aus. In jedem fünften Betrieb haben Werkverträge zugenommen und in jedem zweiten Betrieb wurden durch Fremdvergabe Stammarbeitsplätze ersetzt.


IG Metall-Bezirksleiter Olivier Höbel warnt vor weiterem Missbrauch von Werkverträgen: »Wir haben in der Verleihbranche mit viel Einsatz anständige Einkommen für die Leiharbeiter in der Metall-, Holz- und Textilwirtschaft durchgesetzt. Wenn jetzt erneut Stammbeschäftigte abgebaut werden, um bisherige Tätigkeiten möglichst billig in Werkverträge auszulagern, werden wir dies ebenfalls nicht tatenlos hinnehmen!« Ein besonders negatives Merkmal der Werkvertragsfirmen sei die »völlig unzureichende Ausbildungsbereitschaft«, kritisierte Höbel.


Die IG Metall fordert den Gesetzgeber auf, endlich mit gesetzlichen Regelungen Ordnung auf dem Arbeitsmarkt herzustellen. Notwendig seien insbesondere eine Verpflichtung der Arbeitgeber, die Betriebsräte über den Einsatz von Werkverträgen zu informieren sowie eine erweiterte Mitbestimmung der Betriebsräte.

 

So gibt es nur in sieben Prozent der Betriebe Vereinbarungen mit den Betriebsräten, in denen die Auslagerung der Aufträge vorher geregelt wurde. Fehlende Mitbestimmung sorgt auch für schlechtere Rahmenbedingungen für die Beschäftigten in den Werkvertragsunternehmen: Nur in 18 Prozent der Werksvertragsbetriebe gibt es einen Tarifvertrag.

 

»Wir erwarten jetzt klare gesetzliche Kriterien, was einen Werkvertrag von Leiharbeit oder Soloselbständigkeit unterscheidet«, sagte Bezirksleiter Höbel. Die Betriebe stünden zudem in der Pflicht, auch im Interesse einer nachhaltigen Fachkräftegewinnung gut bezahlte Erwerbstätigkeit in Vollzeit zu erhalten sowie Ausbildungsplätze sicherzustellen und nicht ihre Kerngeschäfte auszugliedern.

 

Das fordert die IG Metall von den Arbeitgebern:

  • Schluss mit der Auslagerung von Tätigkeiten, die zum Kerngeschäft eines Unternehmens gehören
  • Unvermeidbare Auslagerungen nur an Dienstleister mit <link http: www.igmetall.de sid-96cdd637-579b5371 tarifinfo-888.htm _blank>IG Metall-Tarifen und Betriebsräten
  • Sichere und faire Arbeit für alle

Das fordert die IG Metall von der Politik:

  • Klare Abgrenzung von Leiharbeit und Konsequenzen für illegale Scheinwerkverträge
  • Beweislastumkehr: Auftraggeber sollen die Rechtmäßigkeit eines Werkvertrages nachweisen müssen
  • Mitbestimmungs- und Informationsrechte für Betriebsräte bei Auslagerungen
  • Zuständigkeit der Betriebsräte für alle Beschäftigten auf dem Werksgelände - auch für die der Werkvertragsfirmen
  • Haftung für Subunternehmer: Wer Subunternehmen beauftragt, muss dafür sorgen, dass diese sich an geltende Gesetze und Tarifverträge halten


Gemeinsam gegen den Missbrauch von Werkverträgen - für faire Arbeit und Mitbestimmung:

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Von: bg

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