Gewerkschaften helfen!

Gewerkschaften rufen zu Spenden für Flutopfer auf

21.07.2021 | Die Schäden in den von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Bundesländern sind enorm. Die IG Metall drückt gemeinsam mit allen Mitgliedsgewerkschaften und dem DGB allen betroffenen Familien und ihren Angehörigen ihr tiefstes Mitgefühl und Beileid aus.

Foto: © Christian Schwier / AdobeStock

Unser Dank gilt den vielen Rettungskräften und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die sich vor Ort engagieren und die immer noch im Einsatz sind.

Jetzt heißt es Solidarität zu zeigen, um die Folgen dieser Katastrophe abzumildern. Die Betroffenen brauchen jetzt schnelle und unbürokratische Hilfe. Jetzt müssen wir zusammenhalten und unterstützen, damit die betroffenen Menschen und Regionen eine Perspektive bekommen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund ruft deshalb zu Spenden für die Opfer der Flutkatastrophe auf. Der Verein „Gewerkschaften helfen“ hat ein Spendenkonto unter dem Stichwort „Fluthilfe 2021“ eingerichtet. Die Hilfsgelder sollen den Betroffenen in Deutschland zugutekommen. Der DGB eröffnet das Konto mit einer Spende in Höhe von 100.000 Euro. Weitere Spenden durch die Mitgliedsgewerkschaften wurden bereits zugesagt.

Spendenkonto: Gewerkschaften helfen e.V. bei der Nord LB
IBAN: DE55 2505 0000 0152 0114 90
BIC: NOLADE2HXXX

Stichwort: „Fluthilfe 2021“

Der Verein „Gewerkschaften helfen“, angesiedelt beim DGB-Bildungswerk, wurde im Jahre 2002 für die Geschädigten der damaligen Elbflut gegründet und hat auch in den Jahren danach bei nationalen und internationalen Flutkatastrophen schnelle und anerkannte Hilfe geleistet. Spenderinnen und Spender, die eine Spendenquittung erhalten möchten, geben bitte direkt in der Überweisung ihren vollständigen Namen und ihre Adresse an. Die Spendenquittung wird Anfang des nächsten Jahres zugestellt.

Auch die IG Metall hat eine Soforthilfe für Mitglieder eingerichtet: Es gibt 500 Euro aus der Gewerkschaftskasse bei einer nachgewiesenen Sachschadenshöhe von mehr als 5.000 Euro; 750 Euro, wenn der Schaden höher ist als 10.000 Euro und 1.000 Euro bei einem nachgewiesenen Schaden von mehr als 20.000 Euro.

Von: aw

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